Qualifizierungschancengesetz im Fernstudium: Weiterbildung mit der SGD

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Das QCG hat die Möglichkeiten der Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen erweitert. Es trägt dazu bei, Beschäftigte vor drohender Arbeitslosigkeit zu schützen, die durch technologischen Wandel zustande kommt und entlastet dadurch auch die Arbeitslosenversicherung. Auch Arbeitslose haben durch das QCG mehr Möglichkeiten, sich weiterzubilden und eine zukunftsträchtige Arbeitsstelle zu finden. Erfahren Sie mehr zu Thema im nachfolgenden Video.

„QCG im Fernstudium“ kurz & knapp erklärt

Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Als Teil der „Qualifizierungsoffensive“ ist das Qualifizierungschancengesetz der Bundesregierung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Durch das Qualifizierungschancengesetz wird die staatliche Förderleistung für Weiterbildungen ausgeweitet und die bisherige Zielgruppe erweitert. Die Bundesregierung möchte durch das Qualifizierungschancengesetz gezielt die Weiterbildung von bereits Beschäftigten stärken, um sie für die neuen Anforderungen auf dem Arbeitsmarkt fit zu machen. Mit dem Gesetz sollen die Fachkräftebasis und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft im Zuge der Digitalisierung gestärkt werden. Angestellte werden dadurch vor drohender Arbeitslosigkeit geschützt, was nebenbei auch die Arbeitslosenversicherung entlastet.

Da es sich beim Qualifizierungschancengesetz um ein Bundesgesetz handelt, gilt es grundsätzlich in allen Bundesländern gleichermaßen. 

Diese Personen können das Angebot des Qualifizierungschancengesetzes nutzen

Das Angebot des Qualifizierungschancengesetzes gilt generell für aktuell beschäftigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Voll- und Teilzeit, unabhängig ihrer Qualifikation, ihres Lebensalters und der Betriebsgröße. Ab dem 01.04.2024 fällt zudem die bisherige Voraussetzung weg, dass das Angebot des Qualifizierungschancengesetzes nur Personen nutzen können, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind oder in Engpassberufen mit Fachkräftemangel arbeiten. Sammelanträge können auch für Gruppen von Beschäftigten eingereicht werden, die ähnliche Weiterbildungsbedarfe haben.

 

Was wird gefördert?

Zwei Weiterbildungsarten für Ihre Beschäftigten sind förderfähig:

  • Abschlussorientierte Qualifizierungen für geringqualifizierte, an- und ungelernte Beschäftigte
  • Anpassungsqualifizierungen für alle Beschäftigten ab einer Weiterbildungsdauer von 120 Zeitstunden

Ihr digitaler Förderberater zum Qualifizierungs­chancen­gesetz

Entdecken Sie, ob Sie Ihren sgd-Wunschkurs nach dem Qualifizierungs­chancen­gesetz fördern lassen können und Ihre Weiterbildungskosten, wie zum Beispiel Lehrgangskosten, übernommen werden: Beantworten Sie schnell ein paar Fragen per Mausklick und Sie haben im Handumdrehen Ihr Ergebnis.

 

Ihr digitaler Förderberater zum Qualifizierungs­chancen­gesetz

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Schade,

leider erfüllen Sie nicht alle Voraussetzungen für eine Förderung nach dem Qualifizierungschancengesetzes.

Bitte wenden Sie sich an unsere kostenlose Studienberatung: Wir finden gemeinsam eine alternative Förder- oder Finanzierungsmöglichkeit, z. B. im Zusammenhang mit Strukturwandel oder Fachkräftemangel.

E-Mail: beratung@sgd.de Tel.: 06151 3842 6

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Herzlichen Glückwunsch!

Eine Förderung Ihrer sgd-Weiterbildung nach dem Qualifizierungschancengesetz ist sehr wahrscheinlich. Bewerben Sie sich jetzt bei der Agentur für Arbeit, die über eine verbindliche Zusage entscheidet.

Wir senden Ihnen gern alle notwendigen Unterlagen für die Antragstellung und eine detaillierte Anleitung zum Anmeldeprozess zu. Einfach Formular auffüllen und absenden.

Welche Bedingungen stellt das Qualifizierungschancengesetz?

  • Arbeitsförderung soll dem Entstehen von Arbeitslosigkeit entgegenwirken
  • Erwerb des Berufsabschlusses muss in der Regel zwei Jahre zurückliegen
  • keine Teilnahme an einer, nach dieser Vorschrift, geförderten beruflichen Weiterbildung, die innerhalb der letzten zwei Jahre stattgefunden hat
  • es gibt keinen rechtlichen Anspruch auf die Übernahme der Weiterbildungskosten

Die „Qualifizierungsoffensive“ der Bundesregierung ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und trägt dazu bei, den Anforderungen des Arbeitsmarktes besser gerecht zu werden. Die Förderung richtet sich nicht nach dem Lebensalter der Beschäftigten, sondern steht allen Menschen unabhängig von ihrem Alter offen.

Wie wird gefördert?

Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Weiterbildungsbedarf hat und die Bedingungen zur Weiterbildungsförderung erfüllt, hat sie oder er die Möglichkeit, von der Agentur für Arbeit nach einer persönlichen Beratung einen Bildungsgutschein zu erhalten. In diesem werden Bildungsziel, Dauer und Geltungsbereich festgelegt. Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer kann dann mit dem Bildungsgutschein an einer zugelassenen Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Die Aus- und Weiterbildungsdatenbank KURSNET der Bundesagentur für Arbeit enthält Informationen dazu, welche Weiterbildungsmaßnahmen zugelassen sind.

Ob man die Weiterbildungsmaßnahme neben der Arbeit absolviert oder die Arbeit unterbricht, hängt von den Vereinbarungen ab, die im Betrieb getroffen wurden. Das Gesetz gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern durch Arbeitsentgeltzuschüsse Anreize, die Beschäftigten unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts für Weiterbildungen freizustellen.

Anforderungen an Mitarbeitende

  • In der Weiterbildung müssen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben werden, die über ausschließlich arbeitsplatzbezogene kurzfristige Anpassungsfortbildungen hinausgehen.
  • Die Weiterbildung muss durch einen Träger durchgeführt werden, der nach AZAV zugelassenen ist – zum Beispiel die sgd.
  • Ihr Lehrgang muss mindestens 160 Unterrichtsstunden (1 Unterrichtseinheit à 45 Minuten) umfassen, wie das bei allen sgd-Lehrgängen der Fall ist.
  • Aufstiegsfortbildungen, welche nach dem AFBG förderfähig sind (siehe Aufstiegs-BAföG), sind von dieser Förderung ausgeschlossen.

Anpassungsqualifizierungen ermöglichen es den Beschäftigten, ihre Fertigkeiten und Kenntnisse an neue Anforderungen anzupassen und somit ihre berufliche Entwicklung voranzutreiben. Engpassberufe, die von Fachkräftemangel betroffen sind, erhalten besondere Berücksichtigung im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Ablauf der Beantragung

  1. Wählen Sie zunächst gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber den für Sie passenden sgd-Lehrgang aus. Eine Auflistung unserer 200 nach AZAV zugelassenen Lehrgänge finden Sie in der beiliegenden Übersicht und unter: www.sgd.de/azav.
  2. Kontaktieren Sie die für Ihre Region zuständige Arbeitsagentur und bitten Sie um die Ausstellung eines Bildungsgutscheins für den von Ihnen gewählten sgd-Lehrgang. Ihr Ansprechpartner vor Ort entscheidet über die Vergabe.
  3. Senden Sie den Original-Bildungsgutschein und die Anmeldung für Ihren Lehrgang bitte an: Studiengemeinschaft Darmstadt GmbH, Postfach 10 01 64, 64201 Darmstadt. 

    Bitte beachten Sie, dass für die Förderung ein abgeschlossener Berufsabschluss in der Regel erforderlich ist.

 

Häufig gestellte Fragen zum Qualifizierungschancengesetz

 

Durch das Qualifizierungschancengesetz können sowohl Zuschüsse zu den Weiterbildungskosten wie den Lehrgangskosten als auch zum Arbeitsentgelt geleistet werden. Die Höhe dieser finanziellen Förderleistungen ist von der Unternehmensgröße abhängig. Sind es unter 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist eine Kostenerstattung von bis zu 75% möglich, bei unter 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind bis zu 50 % Kostenerstattung möglich. Ab einer Betriebsgröße von 500+ Mitarbeitern können bis zu 25 % der Lehrgangskosten erstattet werden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können bei der Bundesagentur für Arbeit den Zuschuss zum Arbeitsentgelt online anfragen. Die Förderung variiert also je nach Unternehmensgröße, wobei kleinere Unternehmen oft höhere Unterstützung erhalten. Die Betriebsgröße spielt somit eine wichtige Rolle bei der Bestimmung der Förderhöhe im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes.

Das Qualifizierungschancengesetz (QCG) bietet Beschäftigten und Unternehmen umfangreiche Möglichkeiten zur Förderung von Weiterbildungen. Im Rahmen des QCG können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer finanzielle Unterstützung für Weiterbildungen beantragen, um ihre beruflichen Qualifikationen zu verbessern und sich auf neue Anforderungen im Arbeitsmarkt vorzubereiten. Unternehmen können zudem Beratungsleistungen in Anspruch nehmen, um Weiterbildungsmaßnahmen für ihre Beschäftigten zu planen und zu organisieren.

Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzen zu können, muss man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer zunächst eine Beratung bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Bildungsträger in Anspruch nehmen. Dabei wird geprüft, ob eine Förderung der Weiterbildung in Frage kommt und welche Maßnahmen geeignet sind. Zudem muss man die Voraussetzungen für die Förderung erfüllen, wie beispielsweise eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine Beschäftigung in einem Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern. Für Unternehmen gelten spezielle Regelungen, die in der Regel eine betriebsinterne Bedarfsanalyse und eine Beratung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen Bildungsträger vorsehen.

Um die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes ideal auszunutzen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele in Bezug auf die Weiterbildung definieren und planen. Dabei kann eine professionelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder andere Bildungsträger helfen. Auch die Wahl des richtigen Weiterbildungsangebots ist entscheidend, um die gewünschten Kompetenzen zu erwerben und sich erfolgreich weiterzubilden. Es empfiehlt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich im Vorfeld über die Inhalte und Ziele der Weiterbildung zu informieren. Eine effektive Nutzung des Qualifizierungschancengesetzes kann Unternehmen dabei unterstützen, ihre Beschäftigten trotz der entstehenden Lohnfortzahlungskosten für Weiterbildungen freizustellen.

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