Weiterbildungsbonus Hamburg – bis zu 1.500 € Zuschuss im Jahr

  • 4 Wochen kostenlos testen
  • Flexible Studiendauer und persönliche Studienbetreuung
  • Preis-Leistungs-Garantie
inklusive
2 Probe-
lektionen

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Wer wird gefördert?

  • Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern
  • geringqualifizierte oder ungelernte Beschäftigte
  • Selbstständige
  • Personen mit Migrationshintergrund
  • Auszubildende
  • Alleinerziehende
  • Beschäftigte in Elternzeit
  • Existenzgründer und Selbstständige im ALG -I- und ALG -II-Bezug
  • sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im ALG -II-Bezug (Aufstocker) und Beschäftigte im „Hamburger Modell“

Was und wie wird mit dem Weiterbildungsbonus Hamburg gefördert?

Es muss zunächst ein Beratungsgespräch bei der Beratungsstelle PUNKT Bildungsmanagement geführt werden. Bei Beschäftigten muss der Arbeitgeber zuvor die Notwendigkeit der Weiterbildung bescheinigen. Wird der Antrag bewilligt, reicht der Antragsteller den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein. Dieser rechnet direkt mit der Beratungsstelle ab.

Für Ihre Weiterbildungsmaßnahme werden alle sgd-Fernlehrgänge, die nach Bundes- oder Landesrecht anerkannt sind und deren Gesamtkosten mehr als 250 € betragen gefördert.

Je nach Zielgruppe beträgt die Förderung zwischen 50 und 100 % der Fortbildungskosten, bis zu maximal 1.500 € pro Person im Jahr.

Informationen und Ansprechpartner zum Weiterbildungsbonus Hamburg:

Peter Holst-Glöss
Wendenstraße 493
20537 Hamburg

Telefon: 040 21112530
Internet: www.weiterbildungsbonus.net

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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