QualiScheck Rheinland-Pfalz

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Gefördert werden 60 % der entstehenden und auch tatsächlich durchgeführten Weiterbildungskosten (Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500,– € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung).

Wer wird mit dem Qualischeck Rheinland-Pfalz gefördert?

Abhängig Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz, die

  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben oder
  • ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von weniger als 20.000 € bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten haben, wenn die Weiterbildungskosten höher sind als 1.000 € (inkl. MwSt.).

Das Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Folgende Personengruppen sind von der Förderung ausgeschlossen:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Ausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
  • nicht Erwerbstätige

Was wird mit dem Qualischeck Rheinland-Pfalz gefördert?

Ziel des Qualischecks Rheinland-Pfalz ist, den Stellenwert beruflicher Weiterbildung zu erhöhen, mehr Menschen zur Teilnahme an entsprechenden Weiterbildungsmaßnahmen zu motivieren und sie dabei finanziell zu unterstützen. Gefördert werden somit berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen.

Berufsbezogen sind Weiterbildungen, die dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dienen. Der QualiScheck kann nur für Weiterbildungen beantragt werden, zu denen Sie sich noch nicht angemeldet haben und die noch nicht begonnen haben.

So wird der Qualischeck Rheinland-Pfalz beantragt:

Ihr Antrag nebst Unterlagen muss spätestens 2 Monate vor Beginn der Weiterbildung beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung eingegangen sein. Eine Anmeldung zur Weiterbildungsmaßnahme ist erst nach Erhalt des QualiSchecks zulässig. Die zur Beantragung des QualiSchecks erforderlichen Antragsformulare sind auf der Internetseite abrufbar. Das Formular kann online oder von Hand ausgefüllt werden. Alternativ kann ein Antragsformular auch über die Beratungshotline angefordert werden.

Weitere Informationen zum Qualischeck finden Sie unter www.qualischeck.rlp.de

Telefon: 06131 967149

Mo. –Do. von 8:00 bis 16:00 Uhr, Fr. von 8:00 bis 15:00 Uhr 

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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