Aufstiegsprämie Hessen

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Wer wird mit der aufstiegsprämie hessen gefördert?

Die Förderung können alle Absolventen beantragen, die eine Aufstiegsprüfung (Meisterprüfung) nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) erfolgreich bestanden haben. Gleiches gilt für Absolventen einer gleichwertigen öffentlich-rechtlichen Fortbildungsprüfung nach BBiG bzw. HwO, sofern diese dem Niveau 6 oder 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen entspricht.

Was wird mit der aufstiegsprämie hessen gefördert?

Die Förderungshöhe beträgt einmalig 1.000 EUR pro Person und Abschluss. Erwerben Sie im selbem Kalenderjahr weitere förderfähige Abschlüsse, können Sie die Prämie auch für diese beantragen. Die Prämie ist spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses zu beantragen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Ihr Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort muss in Hessen liegen.
  • Ihre Prüfung muss in Hessen vor der zuständigen Handwerkskammer, Industrie und Handelskammer, dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen oder dem Landesbetrieb Hessen-Forst abgelegt worden sein.
  • Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, kann sie auch in einem anderen Bundesland absolviert werden.

Hessischer Industrie- und Handelskammertag (HIHK)
www.hihk.de

sgd, Deutschlands Führende Fernschule

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