Bildungsurlaub Schleswig-Holstein

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Der Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Schleswig-Holstein ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Weiterbildungsgesetz Schleswig-Holstein (WBG) geregelt.  

 

Wer hat in Schleswig-Holstein Anspruch auf Bildungsurlaub?

In Schleswig-Holstein haben alle Beschäftigten nach dem Weiterbildungsgesetz mit folgenden Ausnahmen Anspruch auf Bildungsfreistellung: Beamtinnen und Beamte des Bundes, Soldatinnen und Soldaten sowie Zivildienst-Leistende. Der Arbeitsschwerpunkt der Beschäftigten muss in Schleswig-Holstein liegen. Die Weiterbildungsveranstaltung darf frühestens sechs Monate nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses stattfinden.

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub nehmen?

Bei der Weiterbildungsveranstaltung muss es sich um eine allgemeine, politische, kulturelle oder berufliche Weiterbildung handeln, ehrenamtliche und zivilgesellschaftliche Tätigkeiten sind ebenfalls möglich. Die Veranstaltung muss aber von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) staatlich anerkannt sein. Als allgemeine Weiterbildung zählen etwa Yogakurse oder Kurse zur Stressbewältigung. In der beruflichen Weiterbildung gibt es beispielsweise Sprach- oder EDV-Kurse. Bildungsreisen in andere Länder haben politische und kulturelle Komponenten.

 

 

Wie viele Tage kann man in Schleswig-Holstein Bildungsurlaub nehmen?

Beschäftigte haben in Schleswig-Holstein den Anspruch auf fünf Tage Bildungsfreistellung, wenn sie regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Entsprechend verringert sich der Anspruch, wenn an weniger Tagen pro Woche gearbeitet wird. Wenn jemand regelmäßig mehr arbeitet, oder in Wechselschicht tätig ist, kann die Freistellung für eine Bildungsveranstaltung bei fortlaufender Zahlung des Arbeitsentgelts auch auf sechs Tage erhöht werden. Auch die „Verblockung“ von zwei Kalenderjahren ist möglich: Wenn Sie eine Veranstaltung besuchen möchten, die länger als fünf Tage dauert, ist dies möglich, indem Sie die Freistellungsansprüche von zwei Kalenderjahren miteinander verbinden. Für die Verblockung müssen Sie vor Ablauf des 30. Septembers die Übertragung des Bildungsurlaubs auf das nächste Jahr bei Ihrem Arbeitgeber anmelden.

 

Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein beachten?

Der Antrag auf Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung muss spätestens 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber gestellt werden. Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber den Antrag ablehnt, muss dies unverzüglich und begründet der oder dem Beschäftigten schriftlich mitgeteilt werden. Sollen die Freistellungsansprüche aus zwei Jahren verblockt werden, dann muss dies beim Arbeitgeber bis zum 30. September des ersten Jahres angemeldet werden.

 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein

Seit 2021 ist es möglich, die Freistellung für den Bildungsurlaub in Schleswig-Holstein auch für Online-Bildungsveranstaltungen bzw. Hybridveranstaltungen (teilweise in Präsenz, teilweise online) in Anspruch zu nehmen. Zudem fördert das Land Schleswig-Holstein den Bildungsurlaub mit der Übernahme von bis zu 90 % der Seminarkosten, höchstens aber 1500 €.

 

In Schleswig-Holstein ist folgendes Ministerium für die Bildungsfreistellung zuständig:

 

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Düsternbrooker Weg 94

24105 Kiel

E-Mail: poststelle@wimi.landsh.de

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