Bildungsurlaub Rheinland-Pfalz

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Der Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz dient dazu, sich beruflich oder politisch weiterzubilden. Dafür wird man eine Zeit lang bei Fortzahlung des Arbeitsentgelts von der Arbeit freigestellt. Der Begriff Bildungsurlaub wird dafür nach wie vor häufig verwendet. Da es sich dabei aber nicht wirklich um Urlaub handelt, gibt es in vielen Bundesländern andere Bezeichnungen dafür, z. B. Bildungsfreistellung oder Bildungszeit. In Rheinland-Pfalz ist die offizielle Bezeichnung des Bildungsurlaubs Bildungsfreistellung. Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung wird dort mit dem Landesgesetz über die Freistellung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern für Zwecke der Weiterbildung (Bildungsfreistellungsgesetz –BFG) geregelt.  

 

Wer hat in Rheinland-Pfalz Anspruch auf Bildungsurlaub?

Alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch Heimarbeiterinnen und Heimarbeiter), Beamtinnen und Beamte sowie Richterinnen und Richter haben dem Bildungsfreistellungsgesetz zufolge in Rheinland-Pfalz einen Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung. Es können dabei aber nur anerkannte Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen oder beruflichen Weiterbildung besucht werden. Der Anspruch besteht frühestens sechs Monate, nachdem das Beschäftigungsverhältnis begonnen hat. Auszubildende haben in Rheinland-Pfalz ebenfalls Anspruch auf Bildungsfreistellung – allerdings nur im Bereich der gesellschaftspolitischen Weiterbildung und wenn dadurch das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird.  

 

Für welche Bildungsveranstaltungen kann man in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub nehmen?

Die Bildungsveranstaltungen, für die man in Rheinland-Pfalz die Bildungsfreistellung in Anspruch nehmen kann, liegen entweder im Bereich der beruflichen Weiterbildung oder dienen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung. In der beruflichen Weiterbildung geht es unter anderem um Betriebswirtschaft, Recht, Soziales, Pädagogik, Medizin, Pflege, Gesundheit, Naturwissenschaften, IT und Digitalisierung. Veranstaltungen zur gesellschaftspolitischen Weiterbildung behandeln beispielsweise die Themen Deutschland, Europa, Regionales, Internationales, die Arbeitswelt, Umwelt, Bildung, Kultur und Gesellschaft.

 

 

Wie viele Tage kann man in Rheinland-Pfalz Bildungsurlaub nehmen?

Wenn Beschäftigte regelmäßig an fünf Tagen in der Woche arbeiten, haben sie in Rheinland-Pfalz Anspruch auf zehn Tage Bildungsurlaub innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Dieser Zweijahreszeitraum beginnt am ersten Januar eines ungeraden Kalenderjahres. Wenn der oder die Beschäftigte sein oder ihr Arbeitsverhältnis in einem Kalenderjahr mit gerader Jahreszahl beginnt, hat die Person in diesem Jahr Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub. Wenn regelmäßig mehr oder weniger als an fünf Tagen in der Woche gearbeitet wird, steigt oder sinkt die Zahl der Tage entsprechend, an denen Anspruch auf Bildungsfreistellung besteht. Auszubildende haben an fünf Arbeitstagen im Ausbildungsjahr Anspruch auf Bildungsfreistellung. In jedem Fall beträgt die Mindestdauer der Veranstaltung drei Tage am Stück oder in Intervallform. Pro Tag muss es sechs Unterrichtsstunden geben.

 

H2 Welche Fristen muss man für den Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz beachten?

In Rheinland-Pfalz muss man spätestens sechs Wochen vor dem Beginn der gewünschten Weiterbildungsveranstaltung bei der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber den Antrag auf Bildungsfreistellung stellen. Wenn die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber diesen ablehnt, muss das spätestens drei Wochen vor Kursbeginn geschehen.

 

Weitere Informationen zum Bildungsurlaub in Rheinland-Pfalz

Wer in Rheinland-Pfalz in einem Betrieb mit weniger als sechs Beschäftigten arbeitet, hat leider keinen Anspruch auf Bildungsurlaub. Bei der Berechnung der Anzahl der Beschäftigten werden Teilzeitbeschäftigte entsprechend ihrer wöchentlichen Arbeitszeit nur teilweise dazugerechnet.

 

Das für den Bildungsurlaub zuständige Ministerium ist in Rheinland-Pfalz folgendes:

Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz

Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz

Tel: (06131) 16-0 (zentraler Telefondienst)
Fax: (06131) 16-2997
E-Mail: poststelle(at)mwg.rlp.de

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