Bildungsgutschein beantragen – Diese Infos müssen Sie wissen

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Die wichtigsten Fakten zum Bildungsgutschein beantragen

  • Förderung einer Weiterbildung über Bildungsgutschein
  • Antrag bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter
  • persönlicher Termin notwendig

Der Bildungsgutschein wird direkt bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragt. Voraussetzung ist in der Regel ein persönlicher Termin. Wer arbeitslos ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist, hat gute Chancen auf die Genehmigung des Bildungsgutscheins. Der Kostenträger übernimmt dann die Kosten der Weiterbildung.
 

Wann können Sie einen Bildungsgutschein beantragen? Welche Voraussetzungen gibt es, welche Formulare benötigen Sie, welche Kosten werden übernommen und an wen richten Sie den Antrag? Diese und viele weitere Fragen beantworten wir hier für Sie.
 

Was ist ein Bildungsgutschein?

Der Bildungsgutschein ist eine Förderung der Weiterbildung, falls Arbeitslosigkeit droht oder besteht. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter beantragen. Das bedeutet, dass die Agentur für die Kosten einer notwendigen Weiterbildung bzw. Umschulung aufkommt und das Arbeitslosengeld bzw. das Sozialgeld während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung“ weiterzahlt. Zudem könnten Fahrtkosten und Kosten für die Betreuung von Kindern beantragt werden.


Wer hat Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Wenn Sie einen Bildungsgutschein beantragen möchten, sollten einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie müssen sich bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter beraten lassen.
  • Sie sind aktuell arbeitslos und streben eine Wiedereingliederung ins Berufsleben an.
  • Sie sind zwar in einem Beschäftigungsverhältnis, allerdings droht Ihnen die Arbeitslosigkeit.
  • Sie haben nie einen Berufsabschluss erreicht und benötigen daher eine Weiterbildung oder Umschulung.
  • Die Qualifikationen, die durch die ausgewählte Weiterbildung erreicht wird, passt zu dem Bedarf des Arbeitsmarktes in Ihrer Region.

Es sollte also sowohl für Sie selbst ein Qualifizierungsbedarf vorliegen als auch ein Bedarf auf dem Arbeitsmarkt. Ziel der Weiterbildung bzw. Umschulung ist Ihre Integration in den Arbeitsmarkt bzw. die Sicherung Ihres Arbeitsplatzes.

 

Achtung: Einen Rechtsanspruch auf den Bildungsgutschein haben Sie nicht!

Welche Kosten werden mit dem Bildungsgutschein übernommen?

Es gibt je nach Ausgangssituation verschiedene Kosten, die die Agentur für Arbeit im Falle der Bewilligung des Bildungsgutscheins übernimmt: 

  • Sind Sie in einem Angestelltenverhältnis und benötigen neue berufliche Kenntnisse. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten für die Weiterbildung den anderen Teil übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter.
  • Sind Sie aktuell arbeitslos, bezahlt die Agentur für Arbeit alle Kosten für die Weiterbildung.
  • Ebenfalls bezahlt werden anfallende Fahrtkosten und/oder Übernachtungskosten.
  • Die Kosten für Lehrmaterial werden erstattet bzw. sind in der Regel in den Lehrgangsgebühren, die von der Behörde übernommen werden, enthalten.
  • Kosten für eine eventuell notwendige Kinderbetreuung übernimmt ggf. die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter.


Inhalt des Bildungsgutscheins

Auf dem Bildungsgutschein sind verschiedene Informationen vermerkt, und zwar

  • das Ziel der bezahlten Weiterbildung
  • ihre Dauer
  • die Unterrichtsart der Weiterbildung, für die der Bildungsgutschein gilt
  • Alles, was in der Kostenübernahme der Behörde enthalten ist, z. B., Lernmittel, Prüfungsgebühren, etc.
  • die Dauer, für die der Bildungsgutschein gültig ist.

Das heißt, dass der Bildungsgutschein immer zweckgebunden ist. Sie erhalten also keinen Blankogutschein, den Sie nach Gutdünken an einem beliebigen, mit einem beliebigen Inhalt und zu einer beliebigen Zeit einlösen können.

Ihr Weg zum Bildungsgutschein

Damit Sie erfolgreich Ihren Bildungsgutschein beantragen können, finden Sie hier eine genaue Schritt-für Schritt-Anleitung.
 

Vermittlungsgespräch mit dem Arbeitsamt bzw. dem Jobcenter

Vor dem Antrag auf einen Bildungsgutschein müssen Sie grundsätzlich ein Beratungsgespräch mit einem Berater oder einer Beraterin bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter führen. Die Agentur für Arbeit ist Ihre Anlaufstelle, wenn Sie berufstätig sind oder wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen. Erhalten Sie aktuell Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV), können Sie Ihren Bildungsgutschein im Jobcenter beantragen.

Schildern Sie während des Beratungsgesprächs Ihre aktuelle Situation. Der Berater prüft daraufhin, ob Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen. Ist dem so, können Sie bereits mit Ihrer Vermittlerin, Ihrem Vermittler in der Datenbank von KURSNET nach geeigneten Maßnahmen schauen.


Tipps für das Beratungsgespräch mit dem Arbeitsamt

Während des Beratungsgesprächs möchten die Vermittler:innen bei der Agentur für Arbeit bzw. beim Jobcenter herausfinden, wo Sie sich momentan beruflich befinden und was nötig ist, damit Sie (weiter) beschäftigt werden. Es hilft also, wenn Sie die passenden Informationen beisteuern:

  • Welche Abschlüsse und Erfahrungen haben Sie (Lebenslauf und Zeugnisse mitbringen)?
  • Was fehlt Ihnen zum sicheren Job?

Die Berater legen mit Ihnen Ziele der Weiterbildung und dadurch auch die Dauer fest. Die Region, in der die Weiterbildung stattfinden soll, wird ebenso festgehalten wie die Gültigkeitsdauer des Bildungsgutscheins.


Der Erhalt Ihres Bildungsgutscheins

Sind alle Fragen der Berater bei der Agentur für Arbeit zu ihrer Zufriedenheit beantwortet, erhalten Sie Ihren Bildungsgutschein. Mit diesem können Sie sich dann auf die Suche nach der passenden Weiterbildung machen.


Die Recherche eines passenden Bildungsträgers

Es gibt extrem viele Angebote für die Weiterbildung. Grundsätzlich ist es wichtig, dass Sie die Ziele im Auge behalten, die Sie mit den Beratern der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters vereinbart haben. Suchen Sie nach dem entsprechenden Thema in der Weiterbildungsdatenbank der Agentur für Arbeit, Kursnet. Die Datenbank finden Sie über eine Suche leicht im Internet.

Es gibt unter den Anbietern von Fort- und Weiterbildungen leider auch einige schwarze Schafe. Daher ist es wichtig, dass Sie auf einige Punkte achten: Anbieter, die bereits länger erfolgreich am Markt sind und die mehrfach für ihre Kurse ausgezeichnet wurden, diese bieten im Normalfall moderne Weiterbildungen an, die Ihnen im Berufsleben weiterhelfen. Wichtig ist außerdem, dass der von Ihnen ausgewählte Bildungsträger nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sind.

Das alles trifft zum Beispiel auf die sgd zu, Deutschlands führende Fernschule. Der Vorteil hier ist, dass Sie flexibel von zu Hause aus an allen Kursen teilnehmen können. Das erleichtert vielen Interessenten mit Bildungsgutschein die Entscheidung, da ihnen die Organisation der Weiterbildung in einer anderen Stadt beispielsweise aus familiären Gründen schwerfällt und Fernunterricht, d. h., Lernen zu Hause, für sie ideal ist. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter bewilligen ebenfalls gern Fernkurse der sgd, weil bei der Teilnahme in der Regel weder Fahrt- noch Unterbringungskosten anfallen.


Beratung durch den von Ihnen ausgewählten Bildungsträger

Ehe Sie sich für einen Kurs entscheiden, sollten Sie immer eine Beratung durch den von Ihnen ausgewählten Bildungsträger in Anspruch nehmen. Nur so können Sie sichergehen, dass Sie alle Informationen richtig verstanden haben und dass das Kursziel sich tatsächlich mit den von Ihnen und Ihren Beratern festgelegten Zielen deckt.

An der Qualität der Beratung erkennen Sie einen seriösen und qualitativ hochwertigen Anbieter von Weiterbildungen. Bei der sgd etwa finden Sie für alle Themen Ihre persönlichen Ansprechpartner: Bei der Studienberatung können Sie Fragen stellen, erhalten Hilfe bei der Organisation und kompetente Unterstützung bei der Entscheidungsfindung.


Möchten Sie lieber erst selbst recherchieren, können Sie zunächst auch unseren automatisierten Kursberater nutzen: Geben Sie ganz einfach online einige Informationen zu dem ein, was Sie suchen, und Sie erhalten passende Weiterbildungsangebote als Vorschläge, anhand derer Sie Ihre Pläne weiter ausarbeiten können.


Bestätigung durch den Bildungsträger und Kursbeginn

Haben Sie den richtigen Kurs beim passenden Bildungsträger gefunden, senden Sie Letzterem Ihren Bildungsgutschein. Dieser füllt den Gutschein mit allen relevanten Informationen aus und sendet ihn seinerseits an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit bzw. an das zuständige Jobcenter. Hier wird geprüft, ob die Kursziele tatsächlich mit den Zielen übereinstimmen, die für Sie festgelegt worden sind.

Haben Sie eine gute Beratung bei einem seriösen Anbieter wie der sgd erhalten, ist das normalerweise der Fall. Die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter stimmt also dem Kurs zu und übernimmt die anfallenden Kosten. Sie können also mit der Weiterbildung beginnen.


Erfolgreiche Absolvierung Ihrer geförderten Weiterbildung

Sobald sich die Weiterbildung dem Ende neigt, sollten Sie mit der Jobsuche beginnen: Je schneller Sie Ihre neuen Fähigkeiten anwenden können, desto besser ist es. Nach dem Abschluss der Weiterbildung steht ohnehin auch noch ein weiteres Gespräch bei der Agentur für Arbeit bzw. im Jobcenter an. Hier wird Ihre berufliche Zukunft geplant, und Sie erhalten wichtige Tipps für die Jobsuche.


Gibt es auch einen Bildungsgutschein für Berufstätige?

Auch als Berufstätiger können Sie einen Antrag auf einen Bildungsgutschein bei der Agentur für Arbeit beantragen. Das gilt immer, wenn Sie

  • von Arbeitslosigkeit bedroht sind
  • in Kurzarbeit sind
  • in einem befristeten Arbeitsverhältnis sind
  • keinen Berufsabschluss haben

Auch hier gilt, dass kein Rechtsanspruch auf Förderung darauf besteht, die Arbeitsagentur die Kosten für Ihre Weiterbildungsmaßnahmen aber übernehmen kann.


Häufig gestellte Fragen zum Bildungsgutschein

Hier sehen Sie die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.


Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Der Bildungsgutschein soll Maßnahmen unterstützen, mit denen Sie Ihren Job erhalten oder die Ihnen(Neu-)Einstieg ermöglichen. Wenn Sie also arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind, können Sie die Förderung in Form eines Bildungsgutscheins beantragen.


Gibt es einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein?

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Bildungsgutschein. Allerdings prüfen die Agentur für Arbeit und das Jobcenter jeden Antrag sorgfältig darauf, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen. Ihr Ziel ist es ja, dass möglichst alle ihre Kunden einen Job finden.


Darf ich mir den Weiterbildungsanbieter frei aussuchen?

Sie können den Weiterbildungsanbieter relativ frei auswählen. Der Kurs muss zu Ihrem Bildungsziel passen und der Anbieter und die Maßnahmen müssen nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein. Stellen Ihre Berater bei der Arbeitsagentur oder im Jobcenter fest, dass beides der Fall ist, genehmigen sie den Kurs. Bei einer sorgfältigen Auswahl steht Ihrem Wunschanbieter also nichts im Wege.

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