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Extraurlaub für Weiterbildung

Viele Arbeitnehmer*innen haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub. Diesen können sie unter bestimmten Voraussetzungen auch für sgd-Kurse nutzen.

Es gibt wohl kaum ein Berufsfeld, das sich nicht im Wandel befindet. Wer bei den neuesten Entwicklungen am Ball bleiben möchte, kommt an Weiterbildung nicht vorbei. Das gilt erst recht, wenn man sich in seinem Feld weiterentwickeln und vielleicht sogar die Karriereleiter ein Stück nach oben klettern will. Der Staat greift Arbeitnehmer*innen dabei mit vielfältigen Fördermöglichkeiten unter die Arme. Eine davon ist Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub bedeutet, dass Arbeitnehmer*innen für Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. In Deutschland wird dieser Anspruch von den einzelnen Bundesländern in jeweils eigenen Gesetzen und Verordnungen geregelt - zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen über das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz, in Hamburg über das Bildungsurlaubsgesetz. Einzige Ausnahmen sind Bayern und Sachsen; hier gibt es keine Gesetze zum Bildungsurlaub. Dabei zählt übrigens nicht Ihr Wohnort, sondern das Bundesland, in dem sich Ihre Arbeitsstätte befindet. Für Pendler, die beispielsweise vom rheinland-pfälzischen Mainz ins hessische Frankfurt zur Arbeit fahren, gilt die Gesetzeslage des Landes Hessen.

Gleiches Ziel, unterschiedliche Umsetzungen
In der Regel haben Arbeitnehmer*innen einen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub pro Kalenderjahr. Doch bereits hier machen sich Unterschiede zwischen den Bundesländern bemerkbar: In Berlin ist es zum Beispiel möglich, alle zwei Jahre zehn Tage Bildungsurlaub zu nehmen; in anderen Bundesländern kann beantragt werden, nicht in Anspruch genommenen Bildungsurlaub ins folgende Kalenderjahr übertragen zu lassen. Beim Bildungsurlaub gilt daher: Interessent*innen sollten sich in jedem Fall bei der zuständigen Landesbehörde erkundigen, welche Regelungen gelten.

Dies betrifft auch die Wahl des Weiterbildungsangebots. Denn Bildungsurlaub kann nicht für jede Qualifizierungsmaßnahme genommen werden. Der gewünschte Kurs, an dem man teilnehmen möchte, muss offiziell von der Behörde als Weiterbildungsmaßnahme für Bildungsurlaub anerkannt sein. Auch hier wird dringend empfohlen, sich zu Beginn der Planung bei der Behörde zu erkundigen.

Sie möchten wissen, ob für Ihren Wunschkurs ein Anspruch auf Bildungsurlaub besteht? Hier haben wir Ihnen die Kontaktdaten der jeweiligen Landesbehörden zusammengestellt. Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich - ob zum Bildungsurlaub oder zu alternativen Fördermöglichkeiten. Rufen Sie uns an: 06151 3842 6

Bildungsurlaub bei der sgd
Zwar kann Bildungsurlaub nur für Seminare, nicht aber für freie Lernzeiten oder für die Bearbeitung der Studienhefte genommen werden. Dennoch bietet es sich unter Umständen an, für Ihr Fernstudium bei der sgd Bildungsurlaub zu beantragen. So beinhalten einige Kurse auch Präsenz- und/oder Blockveranstaltungen, etwa zur Vertiefung der Inhalte oder zur Prüfungsvorbereitung. Anstatt dafür ganz regulär Urlaub einzureichen, lohnt es sich, die Möglichkeit für Bildungsurlaub zu prüfen. Wir empfehlen allen Kursteilnehmer*innen, schon frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Stelle aufzunehmen und zu klären, ob die Veranstaltung des gewählten Kurses als Bildungsurlaub anerkannt ist. Wichtig ist zudem, dass der Antrag in der Regel etwa drei Monate im Voraus der Behörde und dem Arbeitgeber vorliegt.

Mit Bildungsurlaub können Sie somit für Seminare bezahlt von der Arbeit freigestellt werden, und Sie können Ihren regulären Urlaub für intensive Lernphasen zu Hause nutzen - oder ganz einfach zur Entspannung.

Neugierig? Informationen rund um den Bildungsurlaub und Ihr Fernstudium bei der sgd sowie Kontaktinformationen der zuständigen Landesbehörden haben wir hier kompakt und übersichtlich für Sie zusammengestellt. Selbstverständlich beraten wir Sie gerne persönlich zu Ihrem Wunschkurs und möglichen Förderungen - unter der Telefonnummer 06151 3842 6 sind wir gerne für Sie da.

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